Änderungen der Datennutzung durch den EU Data Act
Mithilfe des neuen Datengesetzes soll der Einsatz von Daten in der gesamten Europäischen Union reguliert sowie eine einheitliche Grundlage für die Verwendung von Informationen geschaffen werden. Damit sollen Verbraucher und Unternehmen mehr Mitspracherecht über den Zugang und die Verwendung ihrer Daten erhalten. Daten, die von vernetzten Produkten und damit verbundenen Diensten generiert werden, können seit dem EU Data Act freigegeben und für die weitere Nutzung optimiert werden, indem Nutzende das Recht erhalten, auf die Daten, die ihre Maschinen und Anlagen generieren, zuzugreifen und auch an Dritte weiterzureichen. Das produzierende Unternehmen bleibt zwar Dateninhaber, jedoch hat ab sofort auch der Nutzer die Möglichkeit, die generierten Daten für seinen eigenen Vorteil zu nutzen, ebenso Dritte, die nach Freigabe durch den Nutzer Zugriff auf den Datensatz erhalten.
Satus Quo der Datennutzung im B2B
Während der EU Data Act im B2C-Bereich für eine Machtverschiebung der Datennutzung sorgt, indem Nutzer von nun an in der Lage sind, auf ihre generierten Datensätze selber zuzugreifen und diese auch Drittanbietern, die Service- und Softwarelösungen für den vernetzten Maschinenpark anbieten, zur Verfügung stellen zu können, werden im B2B-Bereich für den Datenaustausch zwischen industriellen Unternehmen bereits individuelle Vertragswerke geschlossen. Diese beinhalten genaue Regelungen darüber, welche Daten zu welchen Zwecken zwischen den Unternehmen ausgetauscht werden dürfen, wie beide Parteien diese Maschinendaten schützen müssen und wer genau Zugriff auf diese erhält.
Änderungen durch den EU Data Act
Seit dem Beschluss des EU Data Acts fragen sich Maschinenbauer, welche Auswirkungen dieses neue Gesetz nun für den Maschinenbau hat. Denn besonders im Maschinen- und Anlagenbau werden große Mengen an Daten gesammelt und verarbeitet, die für mehrere Instanzen von Bedeutung sind. Während Maschinenhersteller den Datenzugriff mit ihren Maschinenbetreibern bisher nur auf bestimmte Datengruppen vertraglich eingrenzen konnten, müssen sie ihren Kunden von nun an Zugriff zu allen maschinellen Betriebsdaten gewähren. Der EU Data Act schützt hierbei zwar vor der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, doch gleichzeitig greift das neue Datenschutzgesetz massiv in die freie Vertragsgestaltung der Unternehmen ein.
Was Maschinenbauer nun tun müssen
Maschinenbauer müssen nun sicherstellen, dass ihre Datenpraktiken den neuen Anforderungen des EU Data Acts entsprechen und die Privatsphäre ihrer Endnutzer geschützt wird. Hierfür bedarf es zunächst einer geeigneten Software für ihre Maschinen und Anlagen, mithilfe derer die vielen generierten Daten zwischen Maschinenhersteller und Maschinenbetreiber ausgetauscht werden können. elunic stellt Maschinenbauern diesen digitalen Anschluss zur Verfügung, so dass sie die Anforderungen des EU Data Acts bereits aus technischer Sicht erfüllen können.
Weiter sollten Maschinenbauer folgende grundlegende Überlegungen anstellen:
Weiter müssen sich Maschinenbauer in der Umsetzung des EU Data Acts folgende Fragen stellen:
Durch die Wahl geeigneter IoT-Software sowie überarbeiteter Vertragswerke können Maschinenbauer den Maschinenbetreibern Zugang zu den erzeugten Nutzungsdaten ermöglichen und so Ihrer Pflicht gemäß EU Data Act nachkommen.